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HUNDEFÜHRERSCHEIN

 

Ab sofort biete ich in meiner Praxis auch die Möglichkeit an, einen Hundeführerschein - Kurs zu machen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren Hund besser verstehen zu lernen, um Gefahrensituationen bereits im Vorfeld auszuräumen!

Aktuelles für Hühnerhalter

Vogelgrippe

 

Bayernweite verstärkte Biosicherheits-maßnahmen gegen Geflügelpest
angeordnet
 
Das StMUV informiert in der Pressemitteilung vom 06.12.2021 (Nr.195/21):
 
Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden.
 
Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit  einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des  Bayerischen Landesamtes
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und  werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Weiterlesen auf:

 

Antibiotikamonitoring, HI-Tier und Landwirtschaftliche Betriebsnummer

 

 

Mitteilungspflichten nach Tierarzneimittelgesetz (TAMG) - Antibiotika-Datenbank

NEU zum 01. Januar 2023 - Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes -

Ab 2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG)!

Im folgenden, neuen Abschnitt werden hauptsächlich die Änderungen dargestellt, Grundsätzliches/FAQs zur TAM-Datenbank finden sich weiter unten auf dieser Info-Seite.

Mit den Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), welche im Januar 2023 in Kraft treten , gibt es nun zwei verschiedene Adressaten für die Mitteilungspflichten:

bullet Den Tierhalter und
bullet den Tierarzt

WICHTIG: Es gelten weiterhin die bisherigen Meldefristen, die Mitteilungen müssen nicht tages- oder wochenaktuell erfolgen, sondern können fristgerecht bis 14 Tage nach Ende des Halbjahres getätigt werden.
D.h. auch wenn zu Beginn des neuen Halbjahres noch nicht sämtliche Änderungen technisch verfügbar sind (auf Grund von Klärungsbedarf und Abstimmung der Vorgaben - das Gesetz wurde erst Mitte Dezember verabschiedet) ist dies für die Mitteilungen des ersten Halbjahres 2023 kein größeres Problem. Wir bemühen uns jedoch - auch im Hinblick auf die nötigen Änderungen bei Softwarebetreibern und für Programmschnittstellen, sämtliche bekannte Vorgaben zügig umzusetzen und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Ein Großteil der Anpassungen ist schon erfolgt. Fachliche Details finden Sie untenstehend, technische Details im Entwicklungsbereich siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.2.

Alle dargestellten Änderungen beziehen sich auf Meldungen ab dem Kalenderhalbjahr 2023/I!

Zielgruppe Tierhalter

Tierhalter von Nutztieren der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner, und Puten unterliegen mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere) der Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM), wenn sie die zugehörigen, festgelegten Bestandsuntergrenze überschreiten. Tierhalter (bzw. vom Tierhalter angezeigte und benannte Dritte) melden ab 2023:

bullet nur noch die Nutzungsart, Anfangsbestand und Bestandversänderungen,
bullet nicht mehr die "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen" (diese Meldeverpflichtung geht im Rahmen der Änderung des TAMG an die Tierärzteschaft über).
bullet Es entfällt die Tierhalter-Versicherung gegenüber der Behörde.
bullet Die Verpflichtung der Mitteilung zur Nullmeldung liegt weiterhin beimTierhalter, kann jedoch - wie auch die anderen Meldungen - an einen Dritten delegiert werden.

Zielgruppe Tierärzte

Tierärzte müssen weiterhin im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes (ABM) und neu für die Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) die Mengen antibiotischer Wirkstoffe, die in Form von Arzneimitteln für die o.g. Tierarten verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, erfassen und übermitteln. Die mitteilungspflichtigen Nutzungsarten gem. ABV siehe rechte Spalte Tabelle "neue Nutzungsarten". Für die Mitteilungen des Tierarztes gelten bei den genannten Nutzungsarten keine Bestandsuntergrenzen, es ist also jede Behandlung zu melden (auch Hobbytierhaltungen).
 
Die Melde-Verpflichtungen gem. ABM und ABV werden über die angepassten Meldeinhalte abgedeckt (Eingabemaske "Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen").
Im Rahmen des ABV werden die Daten von den Ländern ans Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt und aufbereitet und an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) übermittelt.

 

 

 

An alle Hühnerhalter: Die New Castle Impfung beim Huhn ist eine Pflichtimpfung:

 

Da es wieder Ausbrüche dieser Erkrankung in Hobbyhaltungen gegeben hat, wird daran erinnert, seine Tiere zu impfen!!!

 

Bitte Voranmeldung per Telefon (08857/8995693)/E-mail (tierarzt@vetmobil-oberland.de): mit Name, Kontaktdaten und Hühnerzahl

 

Stellungnahme zur ND-Impfung beim Huhn
2018-06-04_ND-Stellungnahme.pdf
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