Achtung!
Änderung der tierärztlichen Gebührenordnung seit 14. Februar 2020!
Wegegeld nach § 9 (2) GOT:
3,50 € je Doppelkilometer, mind. jedoch 13,00 € zzgl. 19 % MWST
Die Fahrtkosten gelten jeweils für den Hausbesuch, unabhängig von der Anzahl der Tiere.
Mit welchem Betrag Sie in Ihrem speziellen Fall rechnen müssen, kann Ihnen u.U. bereits vorab mitgeteilt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der endgültige Preis erst nach der Behandlung feststehen kann. Es ist nicht immer abschätzbar, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen und wie der Besuch im Einzelnen verläuft.
Hinweis: tierärztliche Leistungen im Hausbesuch können u.U. bei Ihrer Einkommenssteuer berücksichtigt werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihre/n Steuerberater/in.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aus verwaltungstechnischen Gründen die Leistungen direkt nach der Behandlung bar abgerechnet werden.